Wahl- und Stimmrecht soll an Staatsbürgerschaft gekoppelt sein
Alle volljährigen Personen mit liechtensteinischer Staatsbürgerschaft und Wohnsitz in Liechtenstein besitzen das aktive und passive Wahlrecht. Sie können somit wählen und abstimmen und auch selbst in ein Amt gewählt werden. Personen mit liechtensteinischer Staatsbürgerschaft und Wohnsitz im Ausland hingegen haben kein Wahlrecht. Auch Ausländer mit Wohnsitz in Liechtenstein dürfen nicht wählen oder abstimmen, auch nicht auf kommunaler Ebene. Dies wird z. B. von der Kommission gegen Rassismus und Intoleranz des Europarats (ECRI) in ihren Empfehlungen von 2018 bemängelt. In Liechtenstein wird dies kontrovers gesehen. Laut der jüngsten Umfrage der wahlhilfe.li unter den Kandidierenden, können sich nicht alle vorstellen, dass auch Ausländer wählen dürfen, wenn sie schon länger im Land leben.
„Wir lassen uns vom VU-Präsidenten den Mund nicht verbieten“
Das FBP-Präsidium hat im Herbst letzten Jahres beschlossen, einen Wahlkampf zu führen, mit welchem die Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner über die Vorteile des FBP-Regierungsteams und über die Inhalte des FBP-Wahlprogramms proaktiv informiert werden sollen. Wir wollten einen Wahlkampf um die besseren Ideen und Lösungen für die Sorgen der Menschen und die zentralen Probleme des Landes führen. Wie es unser Slogan ‚Für Euch. Fürs Land.‘ auch zum Ausdruck bringt.
Verabschiedung des Vorstandsmitglieds Ruth Fuchs
Der Vorstand der Sektion «Senioren in der FBP» traf sich gestern im Haus Gutenberg in Balzers. Der Anlass des Treffens war die Verabschiedung des Vorstandsmitglieds Ruth Fuchs.