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Radio L: VU und DPL für Schlamassel verantwortlich

Am 27. Oktober 2024 stimmten die Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner der Initiative zur Aufhebung des Gesetzes über den Liechtensteinischen Rundfunk zu. Damit wird es spätestens per 31. Dezember 2025 in Liechtenstein keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk mehr geben. Dies hat das Volk so entschieden und daran gilt es sich zu halten. Alles andere wäre demokratiepolitisch nicht zu rechtfertigen.

Die Diskussionen der letzten Tage und Wochen, welche sich schwerpunkt- mässig um eine Verlängerung dieser Frist um ein Jahr bis 31.Dezember 2026 drehten, waren trotzdem wichtig. Sie haben aufgezeigt, dass die Befürworter der Initiative, welche in erster Linie bei den VU- und DPL-Fraktionen und beim VU-Parteipräsidenten Zwiefelhofer und seinem Generalsekretär Winkler zu finden sind, die Sachlage falsch eingeschätzt haben.

Gespaltene VU-Granden
VU-Generalsekretär Winkler wird im Liechtensteiner Vaterland vom 28. September 2024 mit den Worten zitiert: «‹Wo ein Wille, da ein Weg›, ist dieser überzeugt. Das Gesetz sei dann zwar aufgehoben, aber es spreche ja nichts dagegen, allenfalls ein Über- gangsgesetz zu schaffen – ‹wenn man denn will›.» Somit stellte VU-General- sekretär Winkler bereits im Vorfeld der Abstimmung eine Fristverlängerung als mögliche Variante in den Raum, sofern die Frist bis zum 31. Dezember 2025 nicht ausreichen würde. Genau dies lehnte sein Parteikollege der VU-Abgeordnete Thomas Vogt in seinem Zeitungsbeitrag vom 29. November 2024 entschieden ab. «Der Landtag darf nicht dazu benutzt werden, Volks- entscheide aufzuweichen», so Vogt.

DPL widerspricht sich selbst
Die Diskussionen haben auch aufgezeigt, dass das Versprechen der DPL-Initianten, dass man innerhalb eines Jahres ohne grössere Probleme das öffentlich-rechtliche Radio L in einen privatwirtschaftlichen Radioplatz Liechtenstein mit Konzessionssystem umwandeln könne, nicht der Wahrheit entsprachen. Darüber hinaus wider- sprechen sich die DPL-Verantwortlichen selbst. Proklamieren sie heute eine einjährige Frist bis zur Abschaffung des Gesetzes, sprachen sie sich 2018 in einer Motion noch für eine zweijährige Frist aus. In der DPL-Motion vom 8. Oktober 2018 kann nachgelesen werden: «Aus Sicht der Motionäre soll dem Radio L eine zweijährige Über- gangsfrist gewährt werden, so dass genügend Zeit für die Privatisierung bleibt und im Sinne eines effizienten Umgangs mit öffentlichen Finanzen und der Transparenz eine öffentliche Ausschreibung für die Übernahme von Radio L gemacht werden kann.» Bei ihrer diesjährigen Volksinitiative wollten sie davon nichts mehr wissen.

Doch wenn man die Aussagen der VU- und DPL-Verantwortlichen heranzieht, ist die Schuldige an dem Schlamassel einzig und allein Regierungschef- Stellvertreterin Sabine Monauni. Sie habe nichts getan in dieser Sache. Dass alle parlamentarischen Vorstösse hierzu im Landtag im Vorfeld der Abstimmung gar keine Mehrheit fanden und deshalb Medienministerin Sabine Monauni gar keinen Auftrag hatte, eine Privatisierung oder der- gleichen zu prüfen, verschweigen sie wissentlich. Ebenso ausgeblendet wird von denselben Exponenten die Tatsache, dass die Medienministerin erstmals ein umfassendes Medienpaket zur Stärkung der privaten Medien und zur Neuausrichtung des öffentlich-rechtlichen Radios vorlegte, das im Landtag eine mehrheitliche Zustimmung fand.

Widersprüchliche Budgetierung
Blicken wir doch Mal zurück, welche finanzielle Ausgangslage bei Radio L Sabine Monauni von ihren beiden Vorgängern im Wirtschaftsministerium übernehmen musste. Trotz aller Aus- führungen, dass der Werbemarkt unter Druck sei und auch in den nächsten Jahren unter Druck bleiben werde, wurde bei der Position «Werbeeinnah- men» komplett gegenteilig budgetiert. Für das Jahr 2017 wurden beispiels- weise 1,45 Mio. Franken budgetiert, was gemäss Jahresbericht 2016 dem Durchschnitt der letzten 5 Jahre plus 3 % entspreche. Dies bedeutet nichts anderes als man den Durchschnitt der Ergebnisse der noch viel besseren Vor- jahre, in welchen der Werbemarkt noch nicht so unter Druck war, hernahm und drei Prozent dazuzählte. Dies, obwohl man wusste, dass der Werbemarkt nie mehr solche Einnahmen generieren lassen würde wie in der Vergangenheit. Die Budgetierung für das Jahr 2018 fiel ähnlich aus. Man reduzierte die budgetierten Einnahmen gegenüber dem Vorjahr zwar um 50 000 Franken, budgetierte aber rund 150 000 Franken mehr als die tatsächlich erwirtschaf- teten Einnahmen des Vorjahres. Dies, obwohl man kundtat, dass es immer schwerer werden würde, Einnahmen zu generieren. Das Budget 2018 wurde gemäss Geschäftsbericht am 28. November 2017 von der Regierung genehmigt, dies also vermutlich im vollen Wissen, dass die budgetierten Einnahmen 2017 bei weitem nicht erreicht werden können. Übrigens: Die Wirtschaftsminister jener Zeit hiessen Thomas Zwiefelhofer und Daniel Risch. (sic!)

Dieser Artikel erschien in der zweiten Dezember-Ausgabe des Blickwinkels.

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