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«Junge FBP» wird Volksinitiative lancieren

Die Initiative der FBP zur Abänderung des Volksrechtegesetzes und damit zur Verbesserung des Wahlsystems wurde von den Fraktionen der VU und der Freie Liste mit ihren 13 Stimmen zu Fall gebracht. Damit verhinderten die VU- und FL-Parlamentarier auch, dass das Volk das letzte Wort in dieser Frage haben soll. Dies akzeptiert die «Junge FBP» nicht. Sie wird eine Volksinitiative lancieren.

Der Landtag hat letzte Woche mit den Stimmen der VU- und der FL-Fraktion die parlamentarische Initiative der
FBP zur Abänderung des Volksrechte- gesetzes mit 12 zu 13 Stimmen knapp abgelehnt. Mit dieser Gesetzesinitiative sollte das «doppelte Pukelsheim-Verfahren» und somit ein gerechteres Wahlsystem eingeführt werden, wie es bereits in zahlreichen Kantonen der Schweiz zur Anwendung gelangt. Darüber hinaus tat die FBP bereits vor der Landtagsdebatte kund, dass sie diese Gesetzesänderung einer Volks- abstimmung zuführen wolle. Auch dies verhinderten die Fraktionen von VU und FL mit ihrer Mehrheit.

Trotzpolitik der Freien Liste

Eine regelrechte Kehrtwende machte hierbei die Freie Liste. Während sie bisher noch für die Vorlage war, spra- chen sich die Weissen nun mit allen drei Abgeordneten dagegen aus, ob- wohl es keine neuen Daten, Fakten und somit keine neuen Argumente zu dieser Thematik gab und gibt. «Es dürfte sich um eine Retourkutsche für das Nein der FBP-Fraktion zu der von der Freie Liste propagierten einkommensabhän- gigen Krankenkassenprämien handeln. Ob eine solche Trotzpolitik der Bedeutung des Themas gerecht wird, muss die Freie Liste für sich selbst ent- scheiden. Aber mit Argumenten ist ein solcher Meinungsumschwung nicht zu erklären. Es kann sich nur um eine ‹wie du mir so ich dir-Handlung› gehandelt haben», so FBP-Präsident Alexander Batliner.

«Junge FBP» will Volk befragen

Mit diesem Nein zur Initiative verhinder- ten die Fraktionen von VU und FL auch, dass diese Gesetzesänderung dem Volk zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Dies lehnt der Vorstand der «Jungen FBP» ab. Für ihn ist es zwingend not- wendig, dass das Volk das letzte Wort haben soll. Deshalb hat der Vorstand der «Jungen FBP» beschlossen, kom- mendes Jahr eine Volksinitiative mit demselben Inhalt zu lancieren. «Wir wollen, dass das Volk das letzte Wort hat. Wenn der Landtag diese Vorlage keiner Volksabstimmung zuführen möchte, dann werden wir es über eine Volksinitiative tun», so der Vorstand der «Jungen FBP».

Gutachten der Regierung spricht für Gesetzesänderung
Der Vorstand der «Jungen FBP» ist überzeugt, dass der «doppelte Pukels- heim» die gerechtere Lösung darstellt. Zu diesem Schluss kommt auch ein von der Regierung in Auftrag gegebenes Gutachten, in welchem nachzulesen ist: «Die parlamentarische Initiative zur Einführung eines Mandatszuteilungs- verfahren nach dem ‹doppelten Pukels- heim› greift ein berechtigtes Anliegen auf, dass der Anteil an Mandaten der einzelnen Parteien möglichst exakt dem Anteil an Wähler und Wählerinnen entsprechen soll. Der ‹doppelte Pukels- heim› bewährt sich insbesondere, wenn Wahlen bei einer Aufteilung in Wahl- kreise mit einer sehr kleinen Zahl an Mandaten erfolgen.»

Dieser Artikel erschien in der zweiten Dezember-Ausgabe des Blickwinkels.

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