Aktuelles|

«Ein Verbot auf Landesebene kommt für mich nicht infrage»

Nach einer «lauten» und «langen» Silvesternacht will der Ruggeller Gemeinderat handeln. Er bittet die Regierung darum, die gesetzlichen Grundlagen sowie eine mögliche landesweite Regelung aufzuzeigen, wie das jetzige Ausmass an privaten Feuerwerken «in einen vernünftigen Rahmen» gebracht werden kann. In Vorarlberg und in der Schweiz wie beispielsweise in Sargans gelten bereits generelle Feuerwerksverbote. Der Gemeinderat stellt auch klar, dass es nichts bringe, wenn nur Ruggell ein Verbot einführen werde, und hofft auf eine landesweite Lösung.

Mit diesem Kontext stellte die Liewo-Redaktion in dieser Woche folgende Frage: Was halten Sie von einer landesweiten Regelung über privates Feuerwerk?

Landtagsabgeordneter Sascha Quaderer beantwortet die Frage:

Das Abbrennen von Feuerwerk kann eine Belastung sowohl für verängstigte Haustiere, für Wildtiere, für die Umwelt als auch für unbeteiligte Mitmenschen darstellen. Weder die geltenden Gesetze im Bereich Umwelt-, Lärm- und Naturschutz noch die mittels Zollvertrag anwendbare Sprengstoffgesetzgebung kommen hier zur Anwendung. Es müsste gemäss Informationen der Regierung eine rechtliche Regelung im Rahmen der Ortspolizei erfolgen, da die Problematik grundsätzlich die allgemeine Nacht- oder Sonntagsruhe betrifft und damit in die Gemeindeautonomie fällt (Art. 12 Abs. 2 Bst. h Gemeindegesetz). Eine Einschränkung der Verwendung von Feuerwerkskörpern oder gar ein Verbot müssten daher auf Gemeindeebene erfolgen.

Eine flächendeckende Einschränkung oder ein Verbot auf Landesebene kommen für mich nicht in Frage, da dafür die Verfassung geändert werden müsste. Grundsätzlich gilt es zu bedenken, dass ein generelles Verbot zum Abbrennen von privaten Feuerwerken das Aus für das Feuerwerk am Staatsfeiertag bedeuten könnte. Es dürfte ja nicht sein, dass es Privaten verboten ist, während sich der Staat nicht an dieses Verbot halten muss. Es haben für Staat und Private die gleichen Regeln zu gelten.

Zur Übersicht