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«Bei leichten Übertretungen gibt es keinen Grund zur Sorge»

Kürzlich bekräftigte der Staatsgerichtshof (StGH), dass von der Polizei geschätzte Geschwindigkeitsübertretungen zulässig sind. Gerade bei hohen Tempoüberschreitungen seien die Zeugenaussagen von Polizisten ein schlüssiger Beweis. Ein junger Liechtensteiner zog deswegen vor Gericht. Er verlor zwar den Prozess, seine Strafe aber wurde gemildert, da man aufgrund der Schätzung nicht genau sagen konnte, um wie viel genau das Tempolimit tatsächlich überschritten wurde. Da eine gewisse Ungenauigkeit nicht von der Hand zu weisen sei, müsse die Ahndung auf Basis einer Schätzung strengen Anforderungen unterliegen und mit erheblicher Zurückhaltung bewertet werden, hiess es im «Vaterland».

Mit diesem Kontext stellte die Liewo-Redaktion in dieser Woche folgende Frage: Was halten Sie von subjektiven Schätzungen bei Tempoüberschreitungen?

Der Landtagsabgeordnete Sebastian Gassner beantwortet die Frage:

Bei allem Ärger über Radarstrafen schenkt die Bevölkerung der Polizei zum Glück viel Vertrauen. Die Polizei soll ihre Aufgaben zum Wohle der öffentlichen Sicherheit und Ordnung deshalb auch mit dem richtigen Augenmass erfüllen. Bei leichten Geschwindigkeitsübertretungen gibt es aber keinen Grund zur Sorge. Das Augenmass ist dafür nicht genau genug. Wenn die Polizei jedoch einen Raser entdeckt, habe ich volles Vertrauen in die Urteilsfähigkeit unserer Polizistinnen und Polizisten. Ungeachtet von der messbaren Höchstgeschwindigkeit, ist das Tempo ohnehin dem Strassenverlauf anzupassen. Schwierig wird es für mich aber dann, wenn selbsternannte Hilfssheriffs mit privaten Überwachungskameras, Handykameras oder Dashcams versuchen vorbeifahrende Autos wegen überhöhter Geschwindigkeit anzuzeigen. Technisch gesehen wären private Radarstationen mit ausreichender Genauigkeit, schnell und günstig umzusetzen. Deshalb lieber ein Polizist der schätzt, als ein Bürger der misst.

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