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Wahl- und Stimmrecht soll an Staatsbürgerschaft gekoppelt sein

Alle volljährigen Personen mit liechtensteinischer Staatsbürgerschaft und Wohnsitz in Liechtenstein besitzen das aktive und passive Wahlrecht. Sie können somit wählen und abstimmen und auch selbst in ein Amt gewählt werden. Personen mit liechtensteinischer Staatsbürgerschaft und Wohnsitz im Ausland hingegen haben kein Wahlrecht. Auch Ausländer mit Wohnsitz in Liechtenstein dürfen nicht wählen oder abstimmen, auch nicht auf kommunaler Ebene. Dies wird z. B. von der Kommission gegen Rassismus und Intoleranz des Europarats (ECRI) in ihren Empfehlungen von 2018 bemängelt. In Liechtenstein wird dies kontrovers gesehen. Laut der jüngsten Umfrage der wahlhilfe.li unter den Kandidierenden, können sich nicht alle vorstellen, dass auch Ausländer wählen dürfen, wenn sie schon länger im Land leben.

Mit diesem Kontext stellte die Lie:Zeit in ihrer Rubrik «Fragen an …» die Frage «Wie stehen sie zum Wahlrecht für Ausländer» an alle liechtensteinischen Parteien.

Für die FBP beantwortete Alexander Batliner die Frage:

Das Wahl- und Stimmrecht wird als ein wesentliches Element der Staatsbürgerschaft angesehen, da es den Bürgern das Recht gibt, Einfluss auf die politische Gestaltung ihres Landes zu nehmen. In vielen Demokratien ist dieses Recht auf Staatsbürger beschränkt.

Bereits im Jahre 2011 hat sich die Regierung in einer Interpellationsbeantwortung zu dieser Thematik geäussert. Sie betonte darin, dass für die Regierung die Förderung der Mitwirkung von in Liechtenstein lebenden Ausländerinnen und Ausländern in Kommissionen, Schulräten, Elternvereinigungen, Organisationen und Vereinen, sowie die Überprüfung der Einbürgerungsbedingungen prioritär sei. Das Wahl- und Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer sah die Regierung damals bereits kritisch.

Ich teile diese Ansicht der Regierung. Das Wahl- und Stimmrecht sollte auch weiterhin an die Staatbürgerschaft gekoppelt sein. Dies umso mehr, als die Bevölkerungsstatistik von Juni 2024 rund 14'200 Ausländerinnen und Ausländer ausweist, die zur ständigen in Liechtenstein lebenden Bevölkerung zählen. Auch wenn nicht alle diese Ausländerinnen und Ausländer mit Zuzug oder aufgrund des Alters sofort stimmberechtigt wären, ist dies für mich ein prozentual zu hoher Anteil an der Gesamtzahl der Stimmberechtigten. Durch diese prozentual hohe Anzahl könnte der Fall eintreten, dass ausländische Stimmberechtigte Entscheide gegen die stimmberechtigten Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner fällen. Dies wäre nachteilig für das gesellschaftliche Zusammenleben.

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