Rahmenbedingungen dem Markt anpassen
Eine repräsentative Studie des Forschungsinstituts Sotomo, die im Frühling 2024 im Auftrag des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes durchgeführt wurde zeigt, dass flexible Arbeitszeitmodelle das Wohlbefinden von Arbeitnehmenden fördert. Flexibel gestaltete Arbeitszeitenregelungen seien mit weniger Stress und höherer Arbeitszufriedenheit verbunden. Zudem verbessern flexible Arbeitszeiten die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, da es möglich ist, soziale und familiäre Verpflichtungen einfacher wahrzunehmen. Bei Personen mit flexiblen Arbeitszeitmodellen vermischen sich gemäss Studie Arbeit und Freizeit eher als bei denjenigen mit fixen Arbeitszeiten, jedoch empfinden sie diese Vermischung vergleichsweise seltener als Belastung.
Mit diesem Kontext stellte die Liewo-Redaktion in dieser Woche folgende Frage: Müssen flexible Arbeitszeitmodelle mehr gefördert werden?
Angesichts des Arbeitskräftemangels wächst der Druck auf Unternehmen, flexiblere Arbeitsmodelle anzubieten, um Arbeitskräfte zu gewinnen und zu halten. Viele Arbeitnehmenden insbesondere berufstätige Eltern sehen flexible Arbeitszeiten als Vorteil, um die Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Die Unternehmen sind dementsprechend gefordert ihre Attraktivität zu steigern, indem sie flexible Arbeitsmodelle und diverse andere Benefits anbieten.
Jedoch lassen sich nicht alle Tätigkeiten gleich flexibel gestalten. Während Büroarbeit oft leicht in ein Gleitzeit- oder Homeoffice-Modelle überführt werden kann, sind in Berufen wie der Produktion, im Gesundheitswesen oder im öffentlichen Dienst häufig feste Schichten und Anwesenheitszeiten erforderlich. Hier wird Flexibilität schwieriger, aber nicht unmöglich.
Die Wirtschaftsverbände können unterstützen, indem sie aufgrund von Best Practise Beispielen ihren Mitgliedern Ideen zur Flexibilisierung bereitstellen und den Staat auf mögliche Hürden bei der Umsetzung hinweisen. Der Staat muss sie dabei bestmöglich unterstützen, aber nicht mit Förderungen, sondern durch den Abbau von Hürden, die eine Flexibilisierung immer noch erschweren oder verunmöglichen. Das liechtensteinische Arbeitsrecht erlaubt zwar flexible Arbeitszeitmodelle, setzt jedoch auch Grenzen. Das Abwägen zwischen wirtschaftsfreundlichen Rahmenbedingungen und einem ausreichenden Arbeitnehmerschutz ist ein Balanceakt und in stetem Wandel. Wichtig ist die Zusammenarbeit aller Akteure, um die liechtensteinische Wirtschaft bestmöglich zu unterstützen, denn sie ist der Garant für unseren Wohlstand.