Aktuelles|

Es geht um die Aufhebung eines Gesetzes

Parteibühne von Fraktionssprecher Daniel Seger:

Zum wiederholten Male in diesem Jahr greift die ehemalige VU-Parteigrösse bzw. der ehemalige Medienhaus-Geschäftsführer Reinhard Walser Regierungschef- Stellvertreterin Sabine Monauni persönlich an. Nun unterstellt er ihr in Bezug auf die bevorstehende Volksabstimmung Lügen und Falschaussagen. Hierbei scheint er nicht begriffen zu haben, um was es bei dieser Volksabstimmung überhaupt geht bzw. was der Inhalt der Volksabstimmung ist. Die Frage an die Stimmberechtigten auf dem Stimmzettel lautet: «Wollt Ihr den Entwurf der Initianten zur Aufhebung des Gesetzes über den ‘Liechtensteinischen Rundfunk’ annehmen?» Es geht um nichts anderes als die Aufhebung des Rundfunkgesetzes. Sollte dieses aufgehoben werden, ist Radio Liechtenstein ab dem 1. Januar 2026 die gesetzliche Grundlage zum Weiterbetrieb entzogen. Diese Aussage von Sabine Monauni bezeichnet Reinhard Walser als ‘grottenfalsch’. Er scheint nicht zu verstehen, dass es bei dieser Abstimmung nicht um die Privatisierung von Radio Liechtenstein geht, sondern ausschliesslich um die Aufhebung des Gesetzes und damit um den Weiterbetrieb von Radio Liechtenstein als öffentlich-rechtlichem Radio. Sollte aus der Volksabstimmung ein Ja resultieren, ist nicht gesichert, ob Radio Liechtenstein privatisiert werden kann. Der Regierung wird mit der Volksabstimmung kein Auftrag hierzu erteilt. Zudem hängt es davon ab, ob es überhaupt Personen gibt, welche einen Radiosender übernehmen und führen möchten. Dies ist noch lange nicht gesichert.

Darüber hinaus kritisiert Reinhard Walser den Vergleich, welchen Sabine Monauni zu den öffentlich-rechtlichen Medienunternehmen SRF und zum ORF gezogen hat, dass schweizerische und österreichische Sender von den Hörern/Sehern bezahlt werde, Radio L jedoch von den Steuerzahlern. Ich wusste nicht, dass Hörer und Seher, die für die öffentlich-rechtlichen Medien bezahlen, keine Steuerzahler sind. Es bezahlen immer dieselben, nur auf eine andere Art und Weise, entweder mit einem Staatsbeitrag wie bei Radio L oder mit Rundfunkgebühren wie bei SRF – mit einem dreistelligen Betrag pro Haushalt – oder beim ORF. Auch dies scheint Reinhard Walser nicht in Betracht zu ziehen.

Zur Übersicht