Junge FBP will Volk entscheiden lassen
Die Fraktion der Freien Liste tat heute kund, dass sie die Initiative der FBP-Fraktion für ein gerechteres Volksrechtegesetz ablehnen wird. Damit zeichnet sich ab, dass die Einführung des ‘Doppelten Pukelsheim-Verfahrens’ im Landtag keine Mehrheit finden wird. Sollte dem so sein, wird die Junge FBP kommendes Jahr eine Volksinitiative hierzu lancieren.
Der Landtag wird sich diese Woche in 2. Lesung mit der parlamentarischen Initiative zur Abänderung des Gesetzes über die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten (Volksrechtegesetz) befassen. Mit dieser Gesetzesinitiative, welche von der FBP-Fraktion eingebracht wurde, soll ein gerechteres Wahlgesetz eingeführt werden.
Obwohl sich die Fraktion der Freien Liste in 1. Lesung für die Vorlage aussprach, gab sie nun bekannt, dass sie ihre Meinung geändert habe und der Vorlage nicht mehr zustimmen werde. Dies wird vermutlich bedeuten, dass die Abänderung des Volksrechtegesetzes im Landtag keine Mehrheit finden wird. Damit wäre es auch nicht möglich, die Vorlage einer Volksabstimmung zuzuführen. Dem Volk würde somit die Möglichkeit entzogen, über diese Abänderung des Volksrechtegesetzes abzustimmen.
Dies lehnt der Vorstand der Jungen FBP ab. Für ihn ist es zwingend notwendig, dass das Volk das letzte Wort haben soll. Deshalb hat der Vorstand der Jungen FBP heute beschlossen, bei einer Ablehnung der Vorlage durch den Landtag kommendes Jahr eine Volksinitiative mit demselben Inhalt zu lancieren. «Wir wollen, dass das Volk das letzte Wort hat. Wenn der Landtag diese Vorlage keiner Volksabstimmung zuführen möchte, dann werden wir es über eine Volksinitiative tun», so der Vorstand der Jungen FBP.
Der Vorstand der Jungen FBP ist überzeugt, dass der ‘Doppelte Pukelsheim’ die gerechtere Lösung darstellt. Zu diesem Schluss kommt auch ein von der Regierung in Auftrag gegebenes Gutachten, in welchem nachzulesen ist: «Die parlamentarische Initiative zur Einführung eines Mandatszuteilungsverfahren nach dem ‚doppelten Pukelsheim‘ greift ein berechtigtes Anliegen auf, dass der Anteil an Mandaten der einzelnen Parteien möglichst exakt dem Anteil an Wähler und Wählerinnen entsprechen soll. Der ‚doppelte Pukelsheim‘ bewährt sich insbesondere, wenn Wahlen bei einer Aufteilung in Wahlkreise mit einer sehr kleinen Zahl an Mandaten erfolgen.»
Die Junge FBP hat mit 500 Simulationen die Effizienz des ‘Doppelten Pukelsheim-Verfahrens’ geprüft. Verschiedene Rechnungen haben das Verfahren und dessen Vorteile verständlich gemacht. Scheinbar will aber eine Mehrheit des Landtages am alten Wahlsystem
festhalten. Die Motive liegen darin, dass sich einige grundsätzlich einer Reform verwehren, während andere eine grössere Reform wollen. «Die Tatsache, dass die von der Jungen FBP ausgearbeitete Initiative der FBP einen mehrheitsfähigen Mittelweg darstellt und gemäss Berechnungen die zielführendste Massnahme ist, wird dabei gerne ignoriert», so der Vorstand der Jungen FBP.