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Blickwinkel vom 4. April - Staatliche Pensionskasse

04. April 2023
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Beitrag von stellvertretender FBP Landtagsabgeordneter Thomas Hasler

Die Pensionskasse für das Staatspersonal wurde 2014 auf neue, gesündere Füsse gestellt. Einer langen politischen Diskussion folgte ein harter und spaltender Abstimmungskampf zur win-win Initiative, der mit 57 Stimmen denkbar knapp für die Regierungsvorlage ausging. Heute muss sich die Politik wiederum mit der Staatlichen Pensionskasse beschäftigen.

Trotz aller Bemühungen des Stiftungsrats weiss die Regierung schon seit längerer Zeit, dass aufgrund des widrigen Tiefzinsumfelds und der Umverteilungen innerhalb der Pensionskasse für das Staatspersonal diese nicht auf zufriedenstellenden Kurs gebracht werden konnte. Mit dem vorliegenden Variantenbericht macht der Regierungschef Dr. Risch den ersten Schritt zur Lösung des Problems. «Endlich!», ist man versucht zu sagen, denn die Hälfte der Legislatur ist bereits um.

Doch wie so oft, hat der Berg eine Maus geboren. Den Abgeordneten liegt ein Bericht vor, der sich gerade einmal auf 23 Seiten mit möglichen Lösungsvarianten für ein CHF 150 – 250 Mio. Projekt beschäftigt. Das Gute am Bericht ist, dass er für jedermann verständlich die Grundzüge der beruflichen Personalvorsorge aufzeigt und holzschnittartig vier mögliche Varianten zum weiteren Vorgehen darstellt.

Von «keine Massnahmen setzen» bis zur «Angliederung der Versicherten an eine bestehende Sammelstiftung» ist alles dabei. Viel wichtiger erscheint aber, was leider nicht dabei ist, nämlich belastbare Daten und Fakten für die Versicherten, Rentner, Steuerzahler und den Landtag. Dieser soll sich nämlich aufgrund dieses knappen Berichts für eine Variante entscheiden.

Der Regierungschef hat damit seine Hausaufgaben nur oberflächlich gemacht. Folgende Fragen müssen zwingend beantwortet werden:

• Sie sehen die konkreten Berechnungen zu den einzelnen Varianten und die getroffenen Annahmen aus?

• Welches konkrete Leistungsziel (Höher der Pension) soll in den verschiedenen Varianten in Zukunft erreicht werden?

• Dürfen sich die Rentnerinnen in Zukunft darauf verlassen, dass sie nicht erneut Sanierungsbeiträge leisten müssen aus den versprochenen Pensionen?

• Sind die im Bericht und Antrag aufgeführten Zahlen durch ein Zweitgutachten bestätigt und wenn nein, bis wann liegt ein solches vor?

• Erhält das neue geschlossen Vorsorgewerk der bisherigen Rentnerinnen und Rentner eine echte Staatsgarantie?

• Müssen alle angeschlossenen Betriebe (bspw. Post, LKW, Landesspital usw.) weiterhin bei der SPL bleiben oder können diese eigenständig entscheiden?

• Welche Vor- und Nachteile für die verschiedenen Anspruchsgruppen hat ein Spezialgesetz zur SPL wie heute gegenüber der Überführung der Stiftung in einer Sammelstiftung gemäss BPVG?

• Wie könnte auch bei einer Übertragung der heutigen SPL an eine Sammelstiftung die Finanzhoheit des Landtags gewahrt bleiben?

Vor allem der Umstand, dass im Rahmen der Erstellung des Berichts und Antrags kein Zweitgutachten eines Pensionskassenexperten eingeholt wurde irritiert. Alle Zahlen und die Ausgestaltung der Varianten bleiben im Ungefähren. Der Bericht enthält viele hätte, könnte und sollte Formulierungen.

Für den Regierungschef heisst es jetzt auch als Arbeitgeber Verantwortung zu übernehmen und Farbe zu bekennen. Die Rentner, Versicherten, die Steuerzahler und nicht zuletzt der Landtag, wollen klare Lösungen auf dem Tisch. Ich werde jedenfalls den Antrag stellen, eine Vernehmlassung mit zwei Varianten und detaillierten Daten ausarbeiten zu lassen. Damit alle wissen, was sie bekommen!

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