Richtig FBP wählen
Volle FBP-Stimmkraft
Wenn Sie einen Stimmzettel der FBP unverändert in die Wahlurne werfen, geben Sie der FBP die volle Stimmkraft. Jede Kandidatin, jeder Kandidat und die FBP sind damit voll unterstützt.
Volle FBP-Stimmkraft
Wenn Sie einen oder mehrere Namen auf dem FBP-Stimmzettel streichen, schwächen Sie zwar diese Kandidaten, geben aber der FBP trotzdem die volle Stimmkraft.
FBP-Stimmverlust
Wenn Sie einen gestrichenen Kandidaten auf dem FBP-Stimmzettel mit einem Kandidaten einer anderen Partei ersetzen, verlieren die gestrichene Person und die FBP eine Stimme.
Die Illustrationen der Wahllisten sind eine vereinfachte, schematische Darstellung. Im Oberland sind pro Liste 15 Stimmen zu vergeben, im Unterland sind es 10 Stimmen pro Liste.
Bitte beachten:
Bemerkungen auf dem Stimmzettel oder Hervorheben von Kandidatinnen und Kandidaten (z. B. mit Leuchtstift) sind zu unterlassen. Dies führt zur Ungültigkeit des Stimmzettels.
Wichtig bei der Briefwahl:
Das Zustellcouvert nicht aufschneiden. Die Perforation vorsichtig auf der Rückseite öffnen.
Die Stimmkarte an der richtigen Stelle unterschreiben.
Nur einen Wahlzettel verwenden.
Den Wahlzettel in das Couvert stecken und zukleben.
Das Couvert und die Stimmkarte im Zustellcouvert an die Gemeinde schicken oder dort abgeben.
Spätestes Eintreffen der brieflichen Stimmabgaben bei der Gemeinde ist der 7. Februar 2025 um 17.00 Uhr.
Wahl- und Abstimmungslokale:
Die Wahl- und Abstimmungslokale befinden sich lokal bei der Gemeinde und ist für die persönliche Stimmabgabe am Sonntag, 9. Februar 2025 am Vormittag geöffnet. Bitte informieren sie sich vor Ort bei Ihrer Gemeinde über die genauen Öffnungszeiten.