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Blickwinkel vom 7. März 2023 - Massnahmen müssen für Bauherrn tragbar und fürs Gewerbe umsetzbar sein

07. März 2023
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Standpunkt der stellvertretenden Abgeordneten Nadine Vogelsang

Mit der Klimastrategie 2050 hat der Landtag die Klimaziele erhöht und zusätzliche Massnahmen wie den Umstieg auf umweltschonende Heizungen sowie die Einführung einer PV-Pflicht beschlossen. Beim WAS herrscht grosse Einigkeit, beim WIE scheiden sich die Geister noch ein wenig.

Abbau von Hürden und Erhöhung der Attraktivität

Die Vorlage der Regierung beinhaltet gute Vorschläge zum Abbau von Hürden in den einzelnen Gemeinden und Erleichterungen im baurechtlichen Bewilligungsverfahren bei Solaranlagen und Luftwärmepumpen. Zusätzlich bestehen grosszügige Förderungen beim Bau von PV-Anlagen, beim Ersatz von fossilen Heizungen und bei den dafür notwendigen Sanierungen. Diese Massnahmen fanden beim Landtag eine sehr hohe Zustimmung.

PV-Pflicht für Neubauten, Dachsanierungen und Nichtwohnbauten

Die beiden vom Landtag überwiesenen Motionen für PV-Pflicht für Nichtwohnbauten und Wohnbauten wurden von der Regierung umsichtig umgesetzt. So soll ab 2024 beim Neubau und bei umfassenden Dachsanierungen von bestehenden Wohnbauten, neben ein paar Ausnahmen, die Pflicht zur Installation von PV-Anlagen bestehen.

Zusätzlich sollen bis 2035, sämtliche Industrie- Gewerbe-, Landwirtschafts- und Dienstleistungsgebäude, mit PV ausgestattet werden. Der Landtag befand den Vorschlag mehrheitlich als gut, sieht jedoch noch Optimierungspotenzial.
Denn trotz grosszügiger Förderungen, werden sich die Investitionskosten für Bauherrn mit dieser Pflicht erhöhen. Und obwohl die zusätzlichen Aufwände relativ schnell amortisiert werden können, hat der Landtag die Regierung gebeten die Möglichkeit eines Darlehens im Sinne einer Anschubfinanzierung zu prüfen.

Verbot von Öl- und Gasheizungen für Neubauten und im Ersatzfall

Pro Jahr werden aktuell 100 fossile Heizungen ausgetauscht. Zur Erreichung der gesteckten Ziele wären 300 Stück notwendig. Deshalb sollen ab 2024, keine Öl- und Gasheizungen mehr in neue Gebäude verbaut werden. Im Falle eines Ersatzes ist der Umstieg nur dann verpflichtend, wenn es technisch und wirtschaftlich realisierbar ist.
Defacto wurden im letzten Jahr zwei Öl- und 14 Gasheizungen verbaut, demgegenüber stehen 300 verbaute Wärmepumpen. Die Anzahl Fernwärmeanschlüsse ist nicht bekannt, jedoch wurden im letzten Jahr zehn Kilometer Fernwärmenetz verbaut. Der Trend beim Umstieg auf fossile Heizungen zeigt also in die richtige Richtung.
Bezüglich des Verbots sieht der Landtag zwar die Notwendigkeit, befürchtet jedoch, dass dieses keine Mehrheit in der Bevölkerung findet. Insbesondere beim Ersatz von fossilen Heizungen, herrscht Unsicherheit betreffend die kurzfristige Verfügbarkeit der notwendigen Ressourcen und dem finanziellen Aufwand.
Bei den vorgeschlagenen Pflichten und Verboten teile ich die Befürchtung der Wirtschaftskammer, dass die Nachfrage das Angebot übersteigen und unser Gewerbe in einen Lieferungsnotstand geraten könnte. In ihrer Stellungnahme zum Vernehmlassungsbericht zitiert die WKL die St. Galler Regierung, welche schreibt, dass der Abkehr von Heizöl und Erdgas Grenzen gesetzt sind.
So gebe es einen Fachkräftemangel im Gebäudebereich. Hinzu kämen Engpässe in den Lieferketten.
Demensprechend habe ich im Landtag vorgeschlagen, die Massnahmen zu etappieren und die PV-Pflicht für Wohnbauten und das Verbot beim Ersatz von fossilen Heizungen in bestehenden Bauten zurückzustellen, bis sich der Markt eingependelt hat und die aktuell vorhandenen Ressourcen zielgerichtet eingesetzt werden können.

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