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Blickwinkel - Die Entlastung bei den Energiepreisen ist unbeschritten

06. Dezember 2022
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Kommentar von FBP Landtagsabgeordneten Sascha Quaderer

Beim Entlastungspaket ging es am Mittwochabend um die Unterstützung von Haushalten mit tiefem Einkommen sowie um die Unterstützung von margenschwachen Unternehmen mit hohen Energiekosten.

Berechtigte Haushalte erhalten im nächsten Jahr höhere Mietbeiträge, höhere wirtschaftliche Sozialhilfe, höhere AHV/IV-Ergänzungsleistungen und eine Einmalzahlung. Für Härtefälle ist ein zusätzlicher Betrag vorgesehen. Die Beträge sind nach Einkommen sowie Haushaltsgrösse abgestuft und nur für das Jahr 2023 gültig. Damit sind sie zielgerichtet, wirksam und zeitlich limitiert. Deshalb erachte ich sie als sinnvoll.

Berechtigte Unternehmen erhalten eine Subvention auf den Strompreis. Der Betrag startet im 1. Quartal mit 10 Rp./kWh und sinkt jedes Quartal um 2,5 Rappen, bis er Ende 2023 ausläuft. Damit wird den energieintensiven, margenschwachen Unternehmen etwas Zeit gegeben, um sich auf die höheren Energiepreise einzustellen. Ziel ist der Erhalt von Arbeitsplätzen.

Auch diese Hilfestellung ist für mich so richtig. Selbst wenn die zwei DpL- Abgeordneten noch versuchten, mit plakativen Voten Staub aufzuwirbeln,
war das Entlastungspaket im Landtag letztlich unbestritten. Unverständlich waren für mich in diesem Zusammenhang die Behauptungen, der Mittelstand werde «gemolken» und die einkommensschwachen Personen «in eine staatliche Abhängigkeit getrieben».

Das sind für mich Fake News – auch wenn sie den ganzen Donnerstag auf Radio L wiederholt wurden. Damit zusätzlich der Mittelstand finanziell entlastet werden kann, bietet sich eine Reduktion der Steuerlast an. Hierzu hat die FBP im November eine Interpellation im Bereich der Vermögenssteuer und der Steuerabzüge eingereicht.

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