Über Uns
Aktuelles

Blickwinkel - Motion zur Ausrichtung des Mutterschaftsgeldes bei längerem Spitalaufenthalt des Kindes

10. November 2022
20210913FBP-889.jpg

Kommentar der Abgeordneten Franziska Hoop

Kleiner Bei­trag zur Ver­ein­bar­keit Familie und Beruf

Die Motion zur Ausrichtung des ­Mutterschaftstaggeldes bei längerem Spitalaufenthalt des Kindes nach der Geburt wurde vom Landtag mit 25 Stimmen an die Regierung­ ­ü­berwiesen.

Die Regierung hat nun den Auftrag erhalten, dem Landtag eine entsprechende Gesetzesänderung vorzulegen. Diese soll berufstätigen Müttern, deren Kind aufgrund schwerer Komplikationen bei oder nach der Geburt für eine längere Zeit im Spital verbleiben muss, ermöglichen, das Mutterschaftstaggeld erst nach der Heimkehr des Kindes zu beziehen.

Die verschiedenen Voten der Abgeordneten waren sehr positiv und haben die Relevanz des Themas unterstrichen – auch wenn die genannte Situation nur in Einzelfällen vorkommt.

In nahem Zusammenhang mit der Motion steht auch der Fall der Tod- und Fehlgeburt. Die Versicherungen werden aktuell mit der Frage konfrontiert, ob bei einer Fehl- bzw. Todgeburt ein Taggeld für Mutterschaft auszubezahlen ist.

In Liechtenstein fehlt dazu die Rechtsprechung. Obwohl es sich bei dieser Thematik um eine Verordnungsmaterie handelt und kein Vorstoss getätigt werden kann, wurde sie dennoch im Landtag eingebracht.

Gesundheitsminister Manuel Frick äusserte sich in der Debatte sehr wohlwollend und dankte den Motionären für die Einbringung der ebenfalls wichtigen Themenstellung sowie für die im Allgemeinen sehr sorgfältige Abklärung des Motionsinhaltes.

Vorherige
Johannes Kaiser äussert sich im Standpunkt zur Fairness Initiative
Nächste
Blickwinkel - Die FBP Fraktion steht hinter der Universität




Galerie

image