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Dis­kri­mi­nie­rung der Inländer auf­heben: FBP reicht Motion ein

29. November 2021
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Die FBP nimmt sich mit einer Motion der Inländerdiskriminierung in Sachen Gemeindesteuerzuschlag an. Der Vorstoss hat das Ziel, den betroffenen Gemeinden eine Absenkung ihres Zuschlags zu ermöglichen – über eine Kompensation.

VON HANNES MATT

Dass Ruggeller, Eschner, Maurer und Balzner Einwohner mehr Gemeindesteuern bezahlen müssen als etwa Vaduzer oder Schaaner sorgt zwar ab und an für ein müssiges Murren; das Fass zum Überlaufen gebracht hat es aber definitiv ein Urteil des Staatsgerichtshofs (StGH): Ein «Steuerausländer» hatte Beschwerde eingelegt mit der Forderung, dass Angestellte der öffentlichen Hand aus dem EWR/EU-Raum statt des höchsten (fiktiven) Gemeindesteuerzuschlags von 200 Prozent nurmehr deren 150 zu zahlen haben – mit Erfolg. «Eine absolute Unverschämtheit, dass es Landesangestellte gibt, die als Grenzgänger in der äusserst privilegierten Lage sind, so niedrige Steuern zu bezahlen wie sonst nirgendwo – und dann wissen sie nichts Besseres zu tun, als bis zum Staatsgerichtshof zu prozessieren», hatte sich nicht nur die VU-Abgeordnete Dagmar Bühler-Nigsch im Juni geärgert, als der Landtag den Vorgaben des StGH zähneknirschend stattgeben musste. «Das kann es nicht sein, dass viele Inländer schlechter gestellt werden als die Ausländer», fanden auch die beiden FBP-Abgeordneten Karin Zech-Hoop und Johannes Kaiser.

Die Bürgerpartei blieb am Thema dran. In ihrer «Agenda für Liechtenstein» hatte die FBP bereits darauf aufmerksam gemacht, dass diese steuerliche Diskriminierung dringend zu beseitigen ist. Schliesslich seien rund 40 Prozent der Liechtensteiner Bevölkerung davon betroffen. Nun lässt die FBP Taten bzw. eine Motion folgen – auch weil vonseiten der Regierung noch keine Massnahmen ergriffen worden sind, wie Parteipräsident Rainer Gopp am Freitag bei der Vorstellung des Vorstosses bekräftigte.

Steuerverlust nicht verantwortbar
Die FBP-Motion hat das Ziel, den Gemeinden Balzers, Eschen, Mauren und Ruggell zu ermöglichen, ihre Steuersätze ebenfalls auf 150 Prozent zu senken. Wie die Motionäre ausgerechnet haben, hätte eine entsprechende Absenkung für diese Gemeinden aber deutliche Steuerverluste zur Folge: 1,5 Millionen für die Gemeinde Balzers, je 1,9 Millionen Franken für Eschen und Mauren sowie 0,8 Millionen Franken für Ruggell. Man kam zum Schluss, dass der Steuerverlust insbesondere für Balzers, Eschen und Mauren aus finanzpolitischen Gründen nicht zu verantworten sei und eine landesweite Festlegung des Satzes auf 150 Prozent durch den Gesetzgeber somit nicht infrage kommt. Vielmehr wollen die Motionäre das Ziel durch eine finanzielle Kompensation erreichen. Diese soll laut Motion über einen neuen Beitrag in der Stufe 2 des Finanzausgleichs bereitgestellt werden, berechnet über die «effektive Steuerkraft» und den Finanzbedarf. Eine komplexe, mathematische Materie: Mit der neuen Abstufung würde für Eschen 2,2 Millionen, für Mauren 2,1 Millionen und für Balzers 1,9 Millionen abfallen. Gemäss Berechnungsschema liege Ruggell dank hohen Ertragssteuereinnahmen über den Werten, dafür kämen der Gemeinde Triesen noch 0,3 Millionen Franken zu.
«Mit dem neuen Beitrag hätten diese Gemeinden im eigentlichen Sinne nicht mehr Geld gewonnen und blieben in ihrer finanziellen Situation genau gleich», fasste die Abgeordnete Karin Zech-Hoop gestern zusammen. «Es gibt ihnen aber die Chance, ihren Gemeindesteuerzuschlag auf 150 Prozent zu senken, ohne dass Löcher in ihren Finanzen entstehen.» Somit könnten die Gemeinden über die Höhe ihres Satzes wie gewohnt weiterhin selbst entscheiden – ohne dass die Gemeindeautonomie in dieser Sache beschnitten wird. Die Gegenfinanzierung für die dafür nötigen rund 6 Millionen Franken soll gemäss Motionstext über eine zusätzliche Absenkung des maximalen Anteils einer Gemeinde an der Ertragssteuer nicht unter den Wert von 21 Prozent erfolgen. «Also im Sinne eines horizontalen Ausgleichs, ohne das zusätzliche Steueranteile von Vaduz und Schaan an das Land verschoben werden», wie der FBP-Abgeordnete Johannes Kaiser erklärte. Einen solchen Lösungsweg hätten die Gemeinden gemeinsam ja schon bereits Anfang 2020 der Regierung unterbreitet.
Ergänzend wollen die Motionäre die Kürzung des Einwohnerzuschlags in Höhe von 10 Prozent aus dem Jahr 2012 revidieren und mit einer verfeinerten Skalierung versehen. Damit solle auch verhindert werden, dass eine kleine Veränderung in der Einwohnerzahl eine finanzielle Auswirkung von mehreren Hunderttausend Franken haben kann, wie das beispielsweise bei Planken bei einer Überschreitung der Einwohnergrenze von 500 Personen der Fall wäre. «Diese Stellschrauben sind jetzt nicht völliges Neuland», führte Johannes Kaiser aus. «Es wurde schon bei der Sanierung des Staatshaushalt daran gedreht bzw. sie eingeschränkt, wobei die Gemeinden folgend einen wesentlichen Beitrag zur Sanierung geleistet haben.» Die vorgesehene Anpassung stelle lediglich eine Rückkehr auf ein früheres Level dar.

Finanzausgleich noch genauer unter die Lupe nehmen
Mit dem Vorstoss zur Abänderung des Finanzausgleichs wird eine pragmatische Lösung der steuerlichen Diskriminierungsproblematik erzielt, sind sich die Motionäre schlussendlich einig. «Sozusagen als kurzfristiger Lösungsansatz, bevor der Finanzausgleich allgemein unter die Lupe genommen werden kann», wie Parteipräsident Rainer Gopp ergänzte. So sei es auch ein Anliegen, das Finanzausgleichssystem grundlegend zu revidieren mit einer deutlichen horizontalen Komponente, damit eine ausreichende sowie solidarische Grundfinanzierung der Gemeindehaushalte ermöglicht wird. Die entsprechende Debatte könne aber noch einige Jahre dauern. Rainer Gopp bekräftigte: «So lange darf die Diskriminierung der Inländer beim Gemeindesteuerzuschlag auf jeden Fall nicht anhalten.» Ob die FBP mit ihrem Vorstoss eine Mehrheit erzielen kann, wird sich aber erst im nächsten Jahr zeigen. Heuer wird die Motion nicht mehr im Landtag behandelt.

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