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Postulat Stärkung Forschungs- und Innovationsplatz

06. Mai 2020
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Beim Postulat zur Stärkung des Forschungs- und Innovationsplatzes Liechtenstein befassen wir uns mit einem Thema, das in diesem Hause nicht neu ist. Bereits in den Jahren 2009, im Rahmen der Überweisung eines Postulates, 2010 im Rahmen der Postulatsbeantwortung und 2013, im Rahmen der Diskussion über die Teilnahme am EU-Rahmenprogramm für Forschung technologische Entwicklung und Demonstration ‘Horizon 2020’, befasste sich der Landtag mit der Förderung von Wissenschaft und Forschung. Zu diesem Themenkomplex kann man auch die Diskussionen zu den Finanzbeschlüssen für die Universität Liechtenstein, das Liechtenstein-Institut, das NTB in Buchs oder RhySearch subsumieren. Der Landtag hat sich also in regelmässigen Abständen immer wieder mit dem Themenbereich der Forschungs- und Innovationsförderung beschäftigt und grösstenteils positiv dazu geäussert und deren Wichtigkeit hervorgehoben.

Dies auch zu Recht, handelt es sich doch um einen Bereich, der für den Wirtschaftsplatz und somit für das gesamte Land von grosser Bedeutung ist. In der Postulatsbeantwortung 101/2010 wird dies sehr plakativ dargestellt indem ausgeführt wird, dass das BIP bei einem Investitionswachstum von einem Prozent bei Investitionen in die Forschung um den Faktor 3.86 ansteige. Bei Investitionen in Bildung sei von einem Faktor 1.8 auszugehen. Die damalige Regierung resümiert: (Zitat) «Wachstumsimpulse sind eng mit Innovation und Forschung verbunden. Hervorragende Forschung ist der Keim für Innovationen. Die Resultate von Forschung und Entwicklung können daher zur Innovation sowie zu wirtschaftlichem und gesellschaftlichem Erfolg und Fortschritt des Wirtschaftsplatzes Liechtenstein und der angrenzenden Region beitragen.» (Zitat Ende)

Wenn man die Landtagsprotokolle der Debatten zu diesem Themenbereich der letzten Dekade nachliest, stellt man fest, dass teilweise immer wieder die gleichen Inhalte geäussert wurden. Auf der einen Seite die Landtagsabgeordneten, welche von der Regierung konkrete Konzepte, Vorschläge und Strukturen in Bezug auf die Forschungs- und Innovationsförderung verlangen. Auf der anderen Seite die Regierung, welche diese Wünsche nachvollziehen kann, deren Wichtigkeit hervorhebt und verspricht, zeitnah diese Konzepte, Vorschläge und Strukturen zu schaffen und dem Landtag vorzulegen.

Und was ist der Ausfluss aus diesen Wünschen einerseits und diesen Versprechungen andererseits? Es gibt praktisch keinen. Rund 10 Jahre sind seit Einreichung und Überweisung des angesprochenen Postulats vergangen und wir sind so gut wie keinen Schritt weiter. Die in der Postulatsbeantwortung dargelegten Handlungsempfehlungen und Stossrichtungen blieben grösstenteils Lippenbekenntnisse. Dies betrifft nicht nur die Installation einer gesetzlichen Grundlage, sondern auch die Ankündigung, zeitnah eine Wissenschafts- und Forschungsstrategie 2020 zu entwickeln, mit welcher die Grundlage für die Wissenschafts- und Forschungspolitik in den kommenden 10 Jahren dargelegt hätte werden sollen. Beides fehlt bis heute, so dass man in den letzten 10 Jahren in Bezug auf die Förderung von Forschung und Innovation in Liechtenstein nur punktuell weitergekommen ist.

Interessant hierbei ist, dass bis ins Jahr 2015 an einer gesetzlichen Grundlage gearbeitet wurde. Im Rechenschaftsbericht der Regierung für das Jahr 2011 schrieb die Regierung, dass Anfang des Jahres die Entwicklung eines Gesetzes und einer Verordnung zur Forschungsförderung in Angriff genommen worden sei. Im Rechenschaftsbericht für das Jahr 2012 betont die Regierung, dass an der Entwicklung eines Gesetzes zur Förderung von Forschung und Innovation intensiv weitergearbeitet worden sei. 2013 wurde berichtet, dass ein Forschungsförderungsgesetz (FIFG) und eine dazu gehörende Verordnung (FIFV) ausgearbeitet worden seien. Noch in der Landtagsdebatte zum Finanzbeschluss ‚Horizon 2020‘ von Dezember 2013 betonte der damalige Wirtschaftsminister Thomas Zwiefelhofer zur Wissenschafts- und Forschungsstrategie: (Zitat) «Das ist der Output aus diesem Wunsch, aus dieser Postulatsbeantwortung. Das ist jetzt nicht auf dem Tisch, weil eben aufgrund der zeitlichen Faktoren ‘Horizon 2020’ zuerst gekommen ist. Und ich beklage auch hier wieder einmal die zeitliche Konstellation.» (Zitat Ende) Aufgrund der Ablehnung von ‘Horizon 2020’ durch den Landtag müsse das sich in Ausarbeitung befindende Gesetz entsprechend angepasst werden, so der damalige Wirtschaftsminister.

2014 wurde im Rechenschaftsbericht kundgetan: «Um die Förderung von Forschung und Innovation auf eine neue Grundlage zu setzen, wurde an der Entwicklung eines Forschungsförderungsgesetzes gearbeitet.» Im Rechenschaftsbericht 2015 teilte die Regierung mit: «Der Entwurf eines Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes (FIFG) wurde weiter verfeinert und in das Konsultationsverfahren gegeben.»

Und dann wurde es ruhig um dieses Thema. Im Dezember 2017 hackte der Abgeordnete Thomas Lageder mit einer Kleinen Anfrage nach. Im Rahmen der Beantwortung tat die Regierung kund, dass sie es nicht als zielführend erachte, dem Landtag ein eigenes Forschungs- und Innovationsfördergesetz vorzulegen, sondern sie sich an Stelle dessen auf zusätzliche punktuelle Förderprogramme und Förderungen konzentrieren wolle.

Dieses Vorhaben untermauerte die Regierung mit der gesetzlichen Bestimmung in Bezug auf den Staatsbeitrag zur Äufnung des Forschungsförderungsfonds der Universität Liechtenstein gemäss Art. 2 des Finanzbeschlusses zur Gewährung eines Staatsbeitrages an die Universität. Beinhaltete Art. 2 dieses Finanzbeschlusses im Bericht und Antrag 129/2015 in Bezug auf den Staatsbeitrag für die Jahre 2017 bis 2019 noch einen Absatz 3, mit welchem festlegt wurde, dass Beiträge nur solange ausgerichtet werden, als keine spezialgesetzliche Grundlage für die grundsätzliche Forschungsförderung des Landes besteht, wurde dieser Absatz 3 im Finanzbeschluss für den Staatsbeitrag 2020 bis 2022, Bericht und Antrag Nr. 81/2019, vollständig und auch kommentarlos aus der Gesetzesvorlage gestrichen.

Ein klareres Signal, dass diese Regierung die immer wieder geäusserten Wünsche des Landtags und die Versprechungen früherer Regierungen nicht umzusetzen gedenkt, kann es gar nicht geben.

Und hier setzt das Postulat an. Die Regierung soll verbindlich beauftragt werden, die in der Vergangenheit immer wieder versprochenen Konzepte, Vorschläge und Strukturen, die vom Landtag auch jeweils gewünscht wurden, aber bis heute nur Lippenbekenntnisse blieben, zu erarbeiten und dem Landtag zur Diskussion vorzulegen.

Der Auftrag des Postulates unterteilt sich in vier Teilbereiche:

1.) Entwicklung einer Wissenschafts- und Forschungsstrategie 2030

Mit diesem Auftrag möchten die Postulanten die von der Regierung definierte Stossrichtung aus der Postulatsbeantwortung Nr. 101/2010 aufnehmen. Darin betonte die Regierung, dass es notwendig sei, zeitnah eine Wissenschafts- und Forschungsstrategie 2020 zu erstellen. Diese solle die Grundlage für die Wissenschafts- und Forschungspolitik in den kommenden 10 Jahren bilden. «‚Fokussiert fördern wo erforderlich’ und ‚Freiräume gewähren wo notwendig’ sollen die Merkmale der Wissenschafts- und Forschungspolitik sowie der Forschungsförderung in Liechtenstein sein», so die damalige Regierung. Diese Strategie solle deutlich machen, welche Ziele das Land für die Bereiche der Forschung kurz-, mittel- und langfristig erreichen möchte und welche Förderungen dafür bereitgestellt werden sollen.

Diese Forschungsstrategie 2020 wurde von der Regierung nie umgesetzt. Die Postulanten sind der Ansicht, dass es immer noch angezeigt ist, eine solche Strategie zu erstellen, um die Forschungs- und Innovationsförderung in geregelte Bahnen mit klaren Zielsetzungen zu lenken. Aus diesem Grunde erachten es die Postulanten als zweckmässig, eine Wissenschafts- und Forschungsstrategie 2030 zu erstellen und somit die Grundlage für die Förderung während den kommenden 10 Jahren zu schaffen.

2.) Erstellung einer Gesamtübersicht über die aktuellen Förderungen für Wissenschaft, Forschung und Innovation in Art und Umfang sowohl für die Privatwirtschaft inkl. Start-up‘s als auch die wissenschaftlichen Institutionen.

Die Postulanten stellen nicht in Abrede, dass unser Land im Bereich der Forschungs- und Innovationsförderung schon einiges macht. Beispielsweise seien die Innovations- und Exportschecks erwähnt, zwei Förderinstrumente, welche sich an kleine und mittlere Betriebe richten. Für dieses Jahr wurden von der Regierung hierfür CHF 400‘000.-- veranschlagt. Eingeführt wurden auch die Digitalschecks, mit welchen zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Liechtensteiner KMU-Landschaft hinsichtlich der Nutzung des Potentials der Digitalisierung gezielte finanzielle Impulse gesetzt werden sollen. Dieses Programm soll - so zumindest der aktuelle Stand - Ende dieses Jahres ablaufen.

Auch die im November 2016 eingegangene Teilnahme bei der Schweizer Agentur für Innovationsförderung Innosuisse, welche 2018 die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) ablöste und  mit welcher es für liechtensteinische Unternehmen möglich wurde, uneingeschränkt mit liechtensteinischen oder schweizerischen Forschungseinrichtungen Projekte zu lancieren, kann als Forschungs- und Innovationsförderung definiert werden.

Diese Liste liesse sich sicher verlängern und erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Sie zeigt, unser Land tut etwas in Bezug auf Forschungs- und Innovationsförderung. Doch reicht es auch? Reichen die vorgesehenen finanziellen Mittel aus, um auch eine Wirkung zu erzielen?

Mit der Erstellung der Gesamtübersicht soll dem Landtag transparent dargelegt werden, welche Förderungen aktuell gewährt werden, wie sie strukturiert sind und welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um in den Genuss staatlicher Forschungs- und Innovationsförderung zu kommen. Des Weiteren soll aufgezeigt werden, welche Erfahrungen damit gemacht wurden und welche Outputs daraus resultierten. Damit käme diese Gesamtschau auch einer Überprüfung hinsichtlich Wirksamkeit und Erfolg der bisherigen Programme gleich. Sind sie noch zweckmässig? Bräuchte es Anpassungen? Erzielen Sie den gewünschten Erfolg? Solche und weitere Fragen können mittels dieser Gesamtschau ebenfalls untersucht und beantwortet werden.

Die Postulanten würden es auch begrüssen, wenn aufgezeigt würde, wie viele Anträge für die einzelnen Programme eingegangen sind, wie viele davon Unterstützung erhielten, ob die veranschlagten Gelder ausreichten oder ob Anträge mangels finanzieller Möglichkeiten abgelehnt werden mussten. Ideal wäre auch eine Darstellung, wie unsere Nachbarstaaten inkl. Deutschland und Luxemburg ihre Forschungs- und Innovationsförderung regeln und ob von Liechtensteiner Seite ausländische Programme finanziell unterstützt werden und welcher Rückfluss an die Liechtensteiner Forschungsinstitutionen und die Privatwirtschaft daraus resultierte.

3.) Aufzeigen der Vor- und Nachteile eines Forschungs- und Innovationsfördergesetzes und darlegen, welche Schwerpunkte und Inhalte ein solches Gesetz haben könnte

Im Rahmen der Postulatsbeantwortung aus dem Jahre 2010 erwähnte die Regierung als konkrete Handlungsempfehlung unter anderem die Erarbeitung eines Gesetzes zur Förderung der Forschung und Innovation, welches bis dato fehlen würde. «In einem gesetzlichen Rahmen sollen die Ausgestaltung, Finanzierung und Organisation der Forschungs- und Innovationsförderung geregelt werden. Das schafft Kontinuität, Sicherheit und Transparenz am Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationsplatz Liechtenstein», so die Regierung damals. Ziel des Gesetzes sei es, «die gesetzliche Grundlage für eine nachhaltige Forschungs- und Innovationsförderung zu schaffen; die Forschung und Innovation sowie die Verbreitung der Ergebnisse zu fördern und die sparsame und wirtschaftliche Verwendung der staatlichen Fördergelder sicherzustellen», so die Regierung.

Wir erwähnt, kann aus den Rechenschaftsberichten entnommen werden, dass die Regierung bis ins Jahr 2015 an einem Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes arbeitete und dieses auch schon in das Konsultationsverfahren gegeben wurde. Für die Postulanten wäre es von Bedeutung dargelegt zu bekommen, welche Erfahrungen bei der Erarbeitung dieses Gesetzes gemacht wurden, welche Vor- und Nachteile damit einher gehen würden, welche Schwerpunkte damit gesetzt hätten werden sollen und wie ein solches Gesetz im Hinblick auf die Zukunft ausgestaltet sein könnte.

Mit diesen Ausführungen würde der Landtag dem Wunsch der Abgeordneten des Jahres 2010 Rechnung tragen, welche eine rasche Erarbeitung eines solchen Gesetzes wünschten. Mit den in der Zwischenzeit gemachten Erfahrungen bei der Erarbeitung dieses Gesetzes liesse sich für den Landtag eine neue Bewertung vornehmen, ob ein solches Gesetz immer noch zielführend ist oder ob die Notwendigkeit nicht derartig gegeben ist, wie sie noch vor einigen Jahren eingestuft wurde.

4.) Aufzeigen von Massnahmen, wie die Attraktivität Liechtensteins als Standort für Start-up-Unternehmen gestärkt werden könnte

Gerade Start-up-Unternehmen sind auf Forschungs- und Innovationsförderung angewiesen, weshalb dieser Bereich gesondert in Betracht gezogen und untersucht werden soll. Die Postulanten erachten es als sinnvoll, sowohl bei der gewünschten Wissenschafts- und Forschungsstrategie 2030 als auch in Bezug auf eine mögliche gesetzliche Ausgestaltung den Start-up-Unternehmen besondere Beachtung zu schenken. Diesbezüglich soll auch aufgezeigt werden, welche Möglichkeiten es hinsichtlich einer Unterstützung von Start-up-Unternehmen in Liechtenstein bereits gibt und welche Massnahmen sinnvoll wären, um Liechtenstein als attraktiven Standort für Start-up-Unternehmen zu stärken.

Für die Postulanten ist es von Bedeutung, mit der gewünschten Wissenschafts- und Forschungsstrategie 2030 und der der Gesamtschau einen umfassenden Einblick in die geplante Forschungs- und Innovationsförderung der kommenden Dekade zu erhalten. Dies auch mit dem Hintergrund, dass das EU-Rahmenprogramm ‘Horizon 2020’ Ende dieses Jahres ausläuft. Die EU hat bereits kundgetan, ein neues Rahmenprogramm in die Wege leiten zu wollen, welches von 2021 bis 2027 laufen und den Namen ‘Horizon Europe’ tragen soll.

Im Mai 2018 - also noch vor Corona - hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag zum mehrjährigen Finanzrahmen für die Periode 2021-2027 veröffentlicht. Für Forschung und Innovation wollte die EU rund 100 Milliarden Euro bereitstellen. Damit würde der Betrag gegenüber dem Programm ‘Horizon 2020’ um rund 25 Milliarden Euro erhöht. Nach Corona ist einiges zwar wieder ins Wanken geraten, doch am Forschungsprogramm soll festgehalten werden. Es wird befürchtet, dass die Höhe der finanziellen Mittel von einigen Staaten nochmals diskutiert werden möchte. Forscher und Wissenschaftler aus ganz Europa haben Mitte April eine Petition lanciert, damit dies nicht geschieht. Ausgang offen!

Doch unabhängig davon kann man sagen, dass - sollte unser Land an diesem Programm teilnehmen - der Beitrag Liechtensteins höher als für das Programm ‘Horizon 2020’ ausfallen wird und er in der Grössenordnung von CHF 40 Mio. angesiedelt sein wird. Dies hat die Regierung im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage von März dieses Jahres bestätigt. Darüber hinaus tat sie auch kund, dass immer noch offen und unklar sei, welchen Weg die Regierung in Bezug auf die Teilnahme an ‘Horizon Europe’ einschlagen werde. Auch diesbezüglich: Ausgang offen!

Die vier Aufträge des Postulates sind breit gefasst und lassen alle Möglichkeiten offen. Sie geben nichts vor und sollen nicht als wegweisende Richtung pro oder contra Forschungsförderungsgesetz oder als Zustimmung bzw. Ablehnung zum EU-Programm ‚Horizon Europe‘ verstanden werden.

Für die Postulanten ist es von Bedeutung, dass mit der gewünschten Wissenschafts- und Forschungsstrategie 2030 aufgezeigt wird, wie in Liechtenstein ansässige Unternehmen und Wissenschaftsinstitutionen bei einer etwaigen Ablehnung von ‚Horizon Europe‘ in ihren Forschungs- und Innovationsbestrebungen unterstützt werden können und wie ein derartiges Gesetz, welches auch klare Rahmenbedingungen in Bezug auf die Förderungswürdigkeit aufzeigen soll, ausgestaltet sein könnte, damit in Liechtenstein ansässige Unternehmen und Wissenschaftsinstitutionen davon profitieren können.

Eine etwaige Postulatsbeantwortung soll die Entscheidungsgrundlage bilden, in welche Richtung sich der Bereich Forschungs- und Innovationsförderung in Zukunft entwickeln könnte und er soll die Basis für einen möglichen Finanzbeschluss hinsichtlich der Teilnahme am EU-Rahmenprogramm ‚Horizon Europe‘ bilden. Es sollte nach 2013 kein zweites Mal die Situation entstehen, dass der Landtag über einen Finanzbeschluss hinsichtlich der Teilnahme an einem EU-Rahmenprogramm ohne Strategie, Vision, konkrete Konzepte, Vorschläge und Strukturen in Bezug auf die Forschungs- und Innovationsförderung in unserem Land fällen muss. 2013 war das zum Leidwesen der Abgeordneten als auch - wie erwähnt - sogar des zuständigen Ministers Thomas Zwiefelhofer der Fall. Wir sollten daraus gelernt haben und uns nicht in die gleiche Ausgangslage manövrieren. Mit der Überweisung dieses Postulats an die Regierung, kann sichergestellt werden, dass dies nicht ein zweites Mal geschieht.

Sollte die Regierung aber entscheiden, dass wir nicht an diesem EU-Programm teilnehmen, ist es ebenfalls angezeigt, dass der Landtag dann über die nationale Förderung von Wissenschaft, Forschung und Innovation debattiert. Egal, wie sich die Regierung also entscheidet, das Postulat bildet die Grundlage für das weitere Vorgehen, weshalb ich sie bitte, es an die Regierung zu überweisen. Ich bedanke mich vorab für die wohlwollende Bewertung dieses Postulates.

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