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Doppelte Staatsbürgerschaft vor’s Volk

20. Februar 2020
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Beitrag von FBP Fraktionssprecher Daniel Oehry

Im März wird sich der Landtag erneut mit der doppelten Staatsbürgerschaft bei Einbürgerungen befassen. Künftig sollen gemäss Vorschlag der Regierung EWR- und Schweizer Bürger beim Erwerb der Liechtensteiner Staatsbürgerschaft nicht mehr auf die bisherige Staatsbürgerschaft verzichten müssen. Für viele Einbürgerungswillige stellt dieser Verzicht bisher ein grosses Hemmnis dar, um Liechtensteinerin bzw. Liechtensteiner zu werden.

Das Thema erneut auf den Weg gebracht hat eine Motion, welche im Mai 2015 im Landtag diskutiert und mit verschiedenen Anregungen an die Regierung überwiesen wurde.

Von acht möglichen Einbürgerungsarten stellt die erleichterte Einbürgerung infolge längerfristigen Wohnsitzes in Liechtenstein die am meisten genutzte Option dar. Nach 30 Jahren Wohnsitz- wobei die Jahre bis zum zwanzigsten Lebensjahr doppelt gezählt werden - kann der Antrag auf erleichterte Einbürgerung gestellt werden.

Laut Liechtenstein-Institut trifft dies aktuell auf circa 2500 Personen zu. Ich bin der Überzeugung, dass wir auch ohne Gegenrecht diesen Personen die Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft einräumen sollten. Eine überwiegende Mehrheit der FBP-Fraktion sieht dies auch so. Darum werden wir dem Vorschlag der Regierung unsere Zustimmung erteilen und hoffentlich der doppelten Staatsbürgerschaft für EWR- und Schweizer-Bürger zum Durchbruch verhelfen.

Die FBP hat sich bereits im September 2018 dafür ausgesprochen, diese Vorlage einer Volksabstimmung zuzuführen. Aus diesem Grunde wird die FBP-Fraktion in der kommenden März- Landtagsitzung diesen Antrag einbringen.

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