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Mehr Gerechtigkeit in der Prämienverbilligung

28. Mai 2019
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Eine Forderung der Jungen FBP zur Prämienverbilligung für unter 25-Jährige

In der Diskussion um die Verbilligung der Krankenkassenprämien schlägt die Regierung in der Interpellationsbeantwortung verschiedene Szenarien vor. Der Vorstand der Jungen FBP hat sich mit diesem Thema ebenfalls befasst und hat eine klare Forderung aufgestellt: Mehr Gerechtigkeit für unter 25-Jährige.

Mit Spannung verfolgt die junge FBP die Debatte über die Gesundheitskosten, im Besonderen die Prämienverbilligung. Das heutige System der Prämienverbilligung richtet sich bis zum vollendeten 25. Lebensjahr nach dem Erwerb der Eltern, wenn ein Unterhaltsanspruch besteht. Dieser Unterhaltsanspruch bleibt nach heutigem Gesetz bis zur Erstausbildung bestehen, also bis zur Berufslehre oder dem Abschluss eines Bachelorstudiums. Diese Praxis orientiert sich am Modell, dass man entweder eine Lehre oder die Matura mit einem anschliessenden Studium absolviert. Diese strikte Trennung ist heute aber nicht mehr zeitgemäss, weshalb Anpassungen dringend notwendig sind. Andernfalls führt das Gesetz zu absurden Konstellationen.

Nehmen wir beispielsweise ein Zwillingspaar, bei welchem die Schwester den Weg einer Berufslehre mit BMS und einem anschliessenden Studium eingeschlagen hat, während der Bruder die gymnasiale Matura abschloss und sogleich das Studium an einer Universität aufnahm. Da die Schwester bereits mit der Lehre eine Erstausbildung beendet hat, richtet sich die Prämienverbilligung nach ihrem eigenen Einkommen, obwohl sie jetzt als Studentin weiterhin auf die Unterstützung der Eltern angewiesen ist. Der Bruder hat mit der gymnasialen Matura nach dem Gesetz jedoch keine Erstausbildung, weshalb sich der Anspruch nach dem Erwerb der Eltern richtet. Im Ergebnis sind jetzt beide als Studenten in der gleichen Lage und beide in einer wirtschaftlichen Abhängigkeit von den Eltern. Trotzdem haben beide unterschiedliche Ansprüche auf die Prämienverbilligung.

Der Vorstand der Jungen FBP ist überzeugt, dass diese Praxis aus heutiger Sicht falsch und ungerecht ist. Deshalb fordern wir, dass allen jungen Erwachsenen zwischen 20 und 25 ein Anspruch auf Prämienverbilligung zugesichert wird, sollten die sonstigen Voraussetzungen zum massgeblichen Erwerb erfüllt sein. Dies würde zu einer faktischen und zeitgemässen Gleichbehandlung von allen Berufswegen führen. Zudem würden sowohl Studenten als auch Familien vermehrt entlastet werden, womit dem Trend der zunehmenden Akademisierung und der damit einhergehenden finanziellen Belastung der Familien begegnet wird.

Die junge FBP appelliert an den Landtag, mit dieser Massnahme die Familien und die jungen Erwachsenen am richtigen Ort zu entlasten, und von einer Erhöhung der Einkommensgrenzen im Sinne eines zunehmenden «Giesskannenprinzips» abzusehen.


Für den Vorstand der Jungen FBP
Simon Büchel, Vorsitzender

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