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Post AG: FBP will Vorgehen von Risch untersuchen

06. Oktober 2018
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Regierungschef-Stellvertreter Dr. Daniel Risch hat am 5. Oktober 2018 mittels einer Medienmitteilung und im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage des stv. Abgeordneten Alexander Batliner bekanntgegeben, dass auf eine Klage in Bezug auf die Vorkommnisse bei der Liechtensteinischen Post AG hinsichtlich des Projektes „eSolutions“ verzichtet werde.  

„Nach Abwägung aller in diesem Zusammenhang relevanten Aspekte hat die Regierung entschieden, von der gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche durch Einreichung einer entsprechenden Klage gegen die ehemaligen Organe der Liechtensteinischen Post AG abzusehen“ schrieb Regierungschef-Stellvertreter in seiner Medienmitteilung. 

Die Fraktion der Bürgerpartei hinterfragt diesen Entscheid und möchte umfassend darüber in Kenntnis gesetzt werden, aufgrund welcher Fakten, Gutachten und weiterer rechtlicher Abklärungen das Ministerium von Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch zu dieser Entscheidung gelangte. Darüber hinaus möchte die Fraktion der FBP transparent darüber in Kenntnis gesetzt werden, welche Klagen aus welchem Grund geprüft wurden und welche Verjährungsfristen diesbezüglich galten bzw. gelten und welche Bedeutung diese auf die Entscheidung der Regierung hatten.

„Aufgrund der verlustreichen strategischen Beteiligung der Liechtensteinischen Post AG an ausländischen Unternehmen im Bereich e-Solutions aus den Jahren 2011/2012 sowie der Ausfinanzierung der staatlichen Pensionsversicherung war die Liechtensteinische Post AG in eine gravierende finanzielle Schieflage geraten. Die Deckungslücke bei der Pensionsversicherung wurde 2014 über einen Kredit der Schweizerischen Post als Minderheitsaktionär in Höhe von CHF 13.5 Mio. finanziert, welcher durch eine Bürgschaft des Landes abgesichert wurde. Um der Post zum einen die Bereinigung der Situation der Tochtergesellschaften und zum anderen eine positive Entwicklung der Zukunft zu ermöglichen, war insgesamt ein Betrag von CHF 12 Mio. notwendig, der von den beiden Aktionären der Liechtensteinischen Post AG gemäss ihren jeweiligen

Anteilen mitgetragen wurde.“ Diese Aussage aus der Medienmitteilung des Vizeregierungschefs teilt die Fraktion der Bürgerpartei. Gerade weil es um einen Betrag von mehreren Millionen ging, erachtet es die FBP-Fraktion als zwingend, dass die Bevölkerung transparent über die Entscheidungsfindung des zuständigen Vizeregierungschefs und die zeitlichen Abläufe in Kenntnis gesetzt wird. Es darf nämlich nicht vergessen werden, dass der Landtag im Oktober 2015 einen Nachtragskredit in der Höhe von 6 120 000 Franken genehmigte, um die Liechtensteinische Post AG zu sanieren. Somit wurden hierfür auch Steuergelder eingesetzt. 

Die Fraktion der FBP erachtet die Geschäftsprüfungskommission des Landtags als geeignete Kommission an, um dem Landtag über die Hintergründe dieser Entscheidungsfindung öffentlich Bericht zu erstatten. Die FBP hat bewusst davon abgesehen, zum jetzigen Zeitpunkt die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission zu beantragen, würde sich aber einer solchen auch nicht gänzlich verschliessen.

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